Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
Pölzl Fire Campus GmbH
Mandellstraße 37/2
8010 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 685016 b
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (638)
UID-Nummer: ATU83742826
E-Mail: office@poelzlfirecampus.at
nachfolgend „Pölzl Fire Campus“ genannt,
und ihren Kunden über die Bereitstellung und Durchführung von Online-Schulungen, Online-Kursen, Brandschutzunterweisungen, brandschutztechnischen Aus- und Weiterbildungen, Webinaren, digitalen Lerninhalten, Prüfungen, Wissensüberprüfungen und damit verbundenen Zertifikaten oder Teilnahmebestätigungen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und des § 1 KSchG, die das Rechtsgeschäft im Betrieb ihres Unternehmens abschließen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang seine Unternehmereigenschaft. Stellt sich heraus, dass ein Vertrag entgegen dieser Voraussetzung von einem Verbraucher abgeschlossen wurde, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen; eine allfällige Vertragsauflösung und Rückzahlung erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
1.3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pölzl Fire Campus deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Pölzl Fire Campus bietet insbesondere digitale Schulungen und Weiterbildungen zu Themen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, des betrieblichen Brandschutzes, des Verhaltens im Brandfall sowie verwandten Fachgebieten an.
2.2. Umfang, Inhalt, Dauer, Sprache, Zugangszeitraum, Prüfungsanforderungen und Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
2.3. Die Schulungen können insbesondere aus Videos, Präsentationen, Texten, Grafiken, Fallbeispielen, Lernfragen, Tests, Wissensüberprüfungen, herunterladbaren Unterlagen sowie gegebenenfalls Live- oder Kommunikationselementen bestehen.
2.4. Soweit eine Schulung eine Prüfung oder Wissensüberprüfung umfasst, ist die erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats, sofern dies in der jeweiligen Kursbeschreibung vorgesehen ist.
2.5. Die Online-Brandschutzunterweisung umfasst je gebuchter Person einen persönlichen Zugang zu dem gebuchten Branchenkurs, bestehend aus zehn Videoepisoden, zwei Zwischentests und einem Abschlusstest. Der Kurs kann in jeder der auf der Website angeführten Sprachen absolviert werden. Nach bestandenem Abschlusstest wird ein persönliches Zertifikat in deutscher Sprache ausgestellt.
3. Besondere Abgrenzung bei Brandschutzunterweisungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
3.1. Schulungen des Pölzl Fire Campus vermitteln allgemeine, branchenbezogene und – soweit ausdrücklich vereinbart – betriebsspezifische brandschutztechnische Kenntnisse.
3.2. Bei Unterweisungen im Zusammenhang mit § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bleibt der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit und bei weiteren gesetzlichen Anlässen ausreichend, verständlich, nachweislich, während der Arbeitszeit und bezogen auf ihren Arbeitsplatz, Aufgabenbereich und die festgestellten Gefahren unterwiesen werden.
3.3. Die standardisierten Online-Kurse vermitteln allgemeine und branchenspezifische Inhalte und können insbesondere ein ergänzendes Element wiederkehrender allgemeiner Unterweisungen sein. Nach der veröffentlichten Auslegung der österreichischen Arbeitsinspektion ersetzen ausschließlich elektronische Unterweisungen keine erforderliche persönliche Erst- oder konkrete Arbeitsplatzunterweisung. Der Arbeitgeber hat daher die erforderlichen persönlichen, arbeitsplatzbezogenen und praktischen Bestandteile sowie eine geeignete Rückfragemöglichkeit und Verständniskontrolle sicherzustellen. Ein Online-Zertifikat allein bestätigt nicht die vollständige Erfüllung sämtlicher Unterweisungspflichten nach § 14 ASchG.
3.4. Insbesondere obliegt es dem Arbeitgeber, erforderlichenfalls ergänzend betriebsbezogene Inhalte zu vermitteln, beispielsweise:
- konkrete Flucht- und Rettungswege,
- Sammelplätze,
- interne Alarmierungsabläufe,
- vorhandene Feuerlöscheinrichtungen,
- besondere Brandgefahren des Betriebes,
- betriebliche Brandschutzordnung,
- Verhalten bei konkreten Arbeitsvorgängen,
- Zuständigkeiten im Brand- und Evakuierungsfall sowie
- sonstige aus der Arbeitsplatzevaluierung hervorgehende Maßnahmen.
3.5. Wird Pölzl Fire Campus ausdrücklich mit einer individualisierten betriebsspezifischen Unterweisung oder mit zusätzlichen persönlichen, digitalen Live- oder sonstigen Unterweisungselementen beauftragt, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Auftrag.
3.6. Die gesetzliche Verantwortung des Arbeitgebers bleibt durch die Beauftragung von Pölzl Fire Campus unberührt. Pölzl Fire Campus bleibt für die vertragsgemäße Erbringung der selbst übernommenen Leistungen verantwortlich.
4. Fachliche Inhalte
4.1. Pölzl Fire Campus erstellt seine Schulungsinhalte nach fachlichen Maßstäben und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. Aktualisierung maßgeblichen gesetzlichen, technischen und brandschutztechnischen Grundlagen.
4.2. Rechtsvorschriften, technische Regelwerke, Normen, Richtlinien, Behördenpraxis und der Stand der Technik können sich ändern.
4.3. Bei zeitlich befristeten Kurszugängen bezieht sich die geschuldete Aktualität grundsätzlich auf den vereinbarten Leistungs- bzw. Bereitstellungszeitraum. Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
4.4. Kursinhalte stellen keine individuelle Rechtsberatung, behördliche Genehmigung, brandschutztechnische Begutachtung eines konkreten Objektes oder individuelle Sachverständigenleistung dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
5. Vertragsabschluss
5.1. Die Darstellung von Kursen und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
5.2. Durch Abschluss des vorgesehenen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.
5.3. Der Eingang einer Online-Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich eine Vertragsannahme, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Vertrag kommt durch eindeutige Annahme von Pölzl Fire Campus, insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Freischaltung des vereinbarten Kurszugangs, zustande. Eine Zahlungsbestätigung allein begründet nur dann den Vertragsschluss, wenn sie zugleich als Annahme bezeichnet ist.
5.4. Bei individuellen Firmenangeboten kommt der Vertrag durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebotes zustande.
5.5. Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge des Bestellvorganges vollständige und richtige Angaben zu machen.
5.6. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die Vertragsinformationen, die wesentlichen Leistungsmerkmale, der Gesamtpreis sowie Möglichkeiten zur Kontrolle und Korrektur der Bestelldaten angezeigt. Die AGB werden so bereitgestellt, dass sie gespeichert und wiedergegeben werden können. Die im Einzelfall erforderlichen Angaben zum Bestellablauf und zur Speicherung des Vertragstextes erfolgen im Bestellprozess.
6. Firmenkunden und Teilnehmer
6.1. Bucht ein Unternehmen Schulungen für seine Mitarbeiter oder sonstige Teilnehmer, gilt das buchende Unternehmen als Vertragspartner von Pölzl Fire Campus, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6.2. Der Firmenkunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Teilnehmerdaten richtig sind und deren Verarbeitung für die Durchführung der Schulung rechtmäßig erfolgen kann.
6.3. Der Firmenkunde hat seine Teilnehmer über die für die Kursdurchführung notwendigen organisatorischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
6.4. Die Anzahl der nutzungsberechtigten Personen richtet sich nach dem gebuchten Lizenz- bzw. Teilnehmerumfang.
6.5. Je gebuchtem Platz erhält genau eine Person einen persönlichen Zugang. Sammel- oder Gruppenzugänge, über die mehrere Personen einen Kurs absolvieren, sind nicht zulässig. Jede teilnehmende Person ist genau einem Firmenkunden zugeordnet.
6.6. Der Firmenkunde vergibt die gebuchten Plätze über den Firmenbereich, indem er Personen per E-Mail oder mit einem persönlichen Einladungslink einlädt. Ein Platz kann einer anderen Person zugeordnet werden, solange die bisherige Person noch keinen Zugang zum Kurs hatte. Mit dem ersten Zugang ist der Platz verbraucht. Die bereits entstandenen Lern- und Kontodaten der vorherigen Person werden bei einer Neuzuordnung nicht auf die neue Person übertragen; ihre weitere Speicherung und Löschung erfolgen nach der Datenschutzerklärung und der jeweils anwendbaren Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
6.7. Entfernt der Firmenkunde eine Person, endet deren Zugang zum Kurs. Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben gültig und weiterhin prüfbar.
6.8. Der Firmenkunde stellt sicher, dass seine Teilnehmer die erforderlichen Datenschutzinformationen erhalten und für gesetzlich erforderliche Unterweisungen während der Arbeitszeit sowie mit einer geeigneten Möglichkeit für persönliche Rückfragen unterwiesen werden. Die Teilnahme ist anhand geeigneter betrieblicher Nachweise zu dokumentieren.
7. Benutzerkonto und Zugangsdaten
7.1. Zugänge zu Online-Kursen sind grundsätzlich personenbezogen und dürfen nur von der jeweils angemeldeten bzw. registrierten Person genutzt werden.
7.2. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
7.3. Der Kunde bzw. Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten vor unbefugter Verwendung geschützt werden.
7.4. Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder Manipulation von Prüfungen ist Pölzl Fire Campus berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren und den Sachverhalt zu überprüfen.
7.5. Eine endgültige Sperre ist bei erheblichen oder wiederholten Verstößen zulässig, sofern sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist. Soweit keine unmittelbare Gefahr für die Plattform oder die Integrität von Prüfungen besteht, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme und, soweit geeignet, zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Technische Voraussetzungen
8.1. Für die Nutzung der Online-Angebote benötigt der Teilnehmer eine geeignete Internetverbindung sowie ein geeignetes internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser und gegebenenfalls funktionierender Audio- und Videoausgabe.
8.2. Die Bereitstellung dieser technischen Voraussetzungen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. Teilnehmers.
8.3. Pölzl Fire Campus haftet nicht für Störungen, die ausschließlich auf ungeeignete Endgeräte, unzureichende Internetverbindungen, Einstellungen, Firewalls, Sicherheitssoftware oder sonstige technische Einrichtungen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss angegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.
9.2. Alle auf der Website und im Bestellvorgang für Unternehmer angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis ist maßgeblich.
9.3. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt oder individuell vereinbart.
9.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das vereinbarte Entgelt mit Vertragsabschluss bzw. Rechnungslegung fällig.
9.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern gelten darüber hinaus die gesetzlichen unternehmensrechtlichen Verzugsregelungen.
9.6. Der Preis je Person und Jahr richtet sich nach der zum Bestellzeitpunkt auf der Website ausgewiesenen Mengenstaffel. Der jeweilige Staffelnachlass gilt nur für die Plätze innerhalb der betreffenden Stufe; maßgeblich sind die Plätze derselben Bestellung, nicht frühere Käufe. Ein zusätzlicher Treuenachlass von 10 % auf den gesamten jeweiligen Auftrag wird gewährt, sobald der Zeitpunkt sechs Wochen vor dem ersten Jahrestag der ersten bezahlten Bestellung desselben Kundenkontos erreicht ist. Der Treuenachlass wird auch bei einer vor Ablauf bestehender Zertifikate gebuchten Verlängerung gewährt, sofern diese zeitliche Voraussetzung erfüllt ist. Maßgeblich ist die im Bestellvorgang ausgewiesene Rabattberechnung.
9.7. Bezahlt werden kann mit Kredit- oder Debitkarte, EPS, Apple Pay, Google Pay oder auf Rechnung. Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. abgewickelt.
9.8. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Die Plätze werden erst nach Eingang der Zahlung freigeschaltet. Ist der Betrag 21 Tage nach der Bestellung nicht eingegangen, kann Pölzl Fire Campus die Bestellung stornieren; in diesem Fall wird eine Stornorechnung ausgestellt.
9.9. Je Bestellung kann ein Gutscheincode und zusätzlich ein Nachlass aus dem Empfehlungsprogramm eingelöst werden. Gibt ein Firmenkunde seinen persönlichen Einladungslink an ein anderes Unternehmen weiter, erhält dieses mit dem darüber vergebenen Einladungscode 10 % auf seine erste Bestellung, sofern es noch nicht Kunde ist und mindestens fünf Plätze bucht; der Einladungscode gilt acht Wochen. Nach Zahlungseingang dieser Bestellung erhält der einladende Firmenkunde einen Gutschein über 10 % auf seine nächste Bestellung, gültig 18 Monate. Einladungen an das eigene Unternehmen sind ausgeschlossen. Den Einladungslink versendet der Firmenkunde selbst; dabei hält er die für Werbung geltenden Vorschriften ein, insbesondere § 174 TKG 2021. Gutscheine sind nicht in bar ablösbar. Gewährte Nachlässe werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
10. Freischaltung und Nutzungsdauer
10.1. Die Freischaltung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Kursbeschreibung und gegebenenfalls nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung.
10.2. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein Kurs absolviert werden kann, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
10.3. Nach Ablauf des vereinbarten Zugangszeitraumes besteht kein Anspruch auf weiteren Zugriff, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
10.4. Bereits ausgestellte Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen bleiben davon unberührt.
10.5. Der persönliche Zugang beginnt mit der ersten Anmeldung im gebuchten Kurs und steht grundsätzlich für zwölf Monate zur Verfügung. Besteht bei Ablauf dieser zwölf Monate noch ein gültiges Zertifikat aus dem gebuchten Platz, bleibt der Zugang entsprechend der derzeit angebotenen Plattformfunktion bis zum Ablauf dieser Zertifikatsgültigkeit bestehen. Welche Kursinhalte und Funktionen in diesem verlängerten Zeitraum zugänglich sind, richtet sich nach der bei Bestellung ausgewiesenen Leistungsbeschreibung.
10.6. Für eine erneute Absolvierung des Kurses im Folgejahr ist ein neuer Platz zu buchen. Pölzl Fire Campus erinnert den Firmenkunden vor Ablauf des Zertifikats; die erneute Absolvierung umfasst auch den Abschlusstest. Aus dieser vertraglichen Regelung folgt keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wiederholung jeder Brandschutzunterweisung.
11. Prüfungen und Wissensüberprüfungen
11.1. Soweit ein Kurs mit einer Wissensüberprüfung verbunden ist, hat diese vom registrierten Teilnehmer persönlich und ohne unzulässige Unterstützung Dritter absolviert zu werden.
11.2. Die für das Bestehen erforderlichen Kriterien ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Prüfungsmaske.
11.3. Pölzl Fire Campus ist berechtigt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnehmeridentität und der ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung vorzusehen.
11.4. Bei nachgewiesener Täuschung oder Manipulation kann eine Prüfung für ungültig erklärt und ein Zertifikat nicht ausgestellt bzw. ein zu Unrecht ausgestelltes Zertifikat widerrufen werden.
11.5. Der Abschlusstest gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden. Zwischen- und Abschlusstests können beliebig oft und ohne zusätzliche Kosten wiederholt werden; vor einem neuen Versuch können die Episoden erneut angesehen werden. Bei technischen Fehlern oder substantiierten Einwendungen gegen die Auswertung kann der Firmenkunde oder Teilnehmer eine Überprüfung über die angegebene Kontaktadresse verlangen. Maßgeblich für das Bestehen ist die festgelegte 75-%-Grenze.
12. Zertifikate und Teilnahmebestätigungen
12.1. Nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechend gekennzeichneten Kurses kann ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
12.2. Das Zertifikat bestätigt ausschließlich die darin bezeichnete Teilnahme bzw. erfolgreiche Absolvierung des jeweiligen Kurses und der vorgesehenen Wissensüberprüfung.
12.3. Ein Zertifikat begründet keine behördliche Befugnis, Gewerbeberechtigung, Sachverständigenqualifikation, Fachausbildung oder gesetzlich geregelte Berufsqualifikation, sofern dies für den jeweiligen Kurs nicht ausdrücklich vorgesehen und zulässig ist.
12.4. Die Anerkennung eines Zertifikats durch Behörden, Auftraggeber, Versicherungen oder sonstige Dritte richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.
12.5. Das Zertifikat ist nach den vertraglichen Regeln von Pölzl Fire Campus zwölf Monate ab erfolgreichem Abschluss gültig und enthält Teilnehmer, Unternehmen, Kurs, Kursversion, Kurssprache, Abschluss- und Ablaufdatum sowie Zertifikatsnummer. Diese Gültigkeitsdauer ist keine gesetzliche Aussage über den Abstand erforderlicher Unterweisungen. Der Arbeitgeber bestimmt notwendige Unterweisungs- und Wiederholungszeitpunkte anhand der Rechtslage, Evaluierung und betrieblichen Gegebenheiten.
12.6. Jedes Zertifikat trägt einen QR-Code. Über ihn bzw. über die Zertifikatsnummer kann jeder ohne Anmeldung die Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats prüfen. Ein widerrufenes Zertifikat wird dort als widerrufen ausgewiesen.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1. Sämtliche Kursinhalte, Videos, Texte, Präsentationen, Grafiken, Prüfungsfragen, Dokumente, Schulungsunterlagen, Konzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich bzw. durch sonstige Schutzrechte geschützt.
13.2. Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung im vertraglich vorgesehenen Umfang.
13.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Pölzl Fire Campus ist insbesondere nicht gestattet:
- Inhalte zu kopieren oder zu vervielfältigen,
- Videos aufzuzeichnen,
- Bildschirmaufnahmen anzufertigen,
- Inhalte an Dritte weiterzugeben,
- Inhalte öffentlich zugänglich zu machen,
- Kursmaterialien gewerblich weiterzuverwenden,
- Prüfungsfragen oder Lösungen zu veröffentlichen oder weiterzugeben.
13.4. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
14. Verfügbarkeit der Plattform
14.1. Pölzl Fire Campus bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Lernplattform.
14.2. Kurzfristige Einschränkungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Weiterentwicklungen oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von Pölzl Fire Campus können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
14.3. Bei erheblichen, von Pölzl Fire Campus zu vertretenden Einschränkungen wird eine angemessene Lösung, insbesondere eine Verlängerung des Zugangszeitraumes, angeboten.
14.4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
15. Gewährleistung
15.1. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts gesetzlich Zulässiges abweichend geregelt wurde.
15.2. Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn ein Kurs ordnungsgemäß bereitgestellt wurde, der gewünschte Lernerfolg jedoch aufgrund persönlicher Umstände des Teilnehmers nicht erreicht wird.
16. Haftung
16.1. Pölzl Fire Campus haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
16.2. Für leicht fahrlässig verursachte reine Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer solchen wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
16.3. Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Ansprüche aus zwingenden Gewährleistungsbestimmungen bleiben unberührt.
16.4. Pölzl Fire Campus haftet nicht dafür, dass ein Auftraggeber erforderliche betriebs-, objekt-, tätigkeits- oder arbeitsplatzbezogene Ergänzungen einer allgemeinen Online-Schulung unterlässt.
16.5. Pölzl Fire Campus haftet insbesondere nicht für unrichtige oder unvollständige betriebliche Informationen, die vom Auftraggeber zur Erstellung oder Individualisierung einer Schulung zur Verfügung gestellt wurden, sofern deren Unrichtigkeit für Pölzl Fire Campus nicht erkennbar war.
16.6. Die eigenständige Verantwortung von Arbeitgebern, Betreibern, Eigentümern, Brandschutzbeauftragten oder sonstigen gesetzlich verantwortlichen Personen wird durch die Teilnahme an einer Schulung nicht auf Pölzl Fire Campus übertragen.
17. Datenschutz
17.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
17.2. Nähere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Pölzl Fire Campus.
17.3. Zur Dokumentation einer Schulung können insbesondere Teilnehmeridentität, Kursbezeichnung, Zeitpunkt der Absolvierung, Bearbeitungsstatus, Prüfungsergebnis und Zertifikatsdaten verarbeitet werden, soweit dies für die Vertragserfüllung, Dokumentation oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
17.4. Soweit Pölzl Fire Campus personenbezogene Teilnehmerdaten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Auftragsverarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die einschließlich der Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern und Löschung Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist. Soweit Pölzl Fire Campus eigene Verarbeitungszwecke verfolgt, gelten die hierfür vorgesehenen Informationen in der Datenschutzerklärung.
18. Änderungen von Schulungsinhalten
Pölzl Fire Campus ist berechtigt, Schulungsinhalte anzupassen, wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen technischer Regelwerke, fachlicher Entwicklungen oder zur Verbesserung der Schulungsqualität sachlich erforderlich ist und der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
19. Höhere Gewalt
Pölzl Fire Campus haftet nicht für Verzögerungen oder vorübergehende Leistungshindernisse aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches liegen, insbesondere großflächigen Ausfällen von Telekommunikations- oder Internetdiensten, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen oder vergleichbaren Fällen höherer Gewalt.
Nach Wegfall des Hindernisses wird die Leistung im zumutbaren Umfang fortgesetzt bzw. der Zugang entsprechend verlängert.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Forderungen gegen Pölzl Fire Campus grundsätzlich nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Pölzl Fire Campus stehen, bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte auf Zurückbehaltung bleiben ebenfalls unberührt.
21. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und – soweit zulässig – des UN-Kaufrechts.
22. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Pölzl Fire Campus GmbH vereinbart.
23. Schlussbestimmungen
23.1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Pölzl Fire Campus und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
23.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.
23.3. Es gilt jene Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.