Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Wenn Sie als Arbeitgeber Teilnehmerdaten Ihrer Mitarbeitenden an uns übermitteln, schließen wir dazu eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
Wer ist wofür verantwortlich?
Buchen Sie Zugänge für Ihre Mitarbeitenden, übermitteln Sie personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, sofern vorhanden, und die Sprache der Einladung. Diese Daten verarbeiten wir für die Durchführung, Dokumentation und Verwaltung der Schulung.
Für die Daten der Teilnehmenden, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten – Benutzerkonten, Lernfortschritt, Testergebnisse und Zertifikate –, sind wir Auftragsverarbeiter, und Sie bleiben Verantwortlicher. Für unsere eigenen Kunden- und Abrechnungsdaten – Bestellungen, Rechnungen und die Angaben der bestellenden Person – sind wir selbst Verantwortlicher.
| Gegenstand und Dauer der Verarbeitung | enthalten |
| Datenkategorien und betroffene Personen | enthalten |
| Weisungsrecht des Auftraggebers | enthalten |
| Vertraulichkeit der Beschäftigten | enthalten |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | enthalten |
| Unterauftragsverarbeiter | enthalten |
| Unterstützung bei Betroffenenrechten | enthalten |
| Meldung von Datenschutzverletzungen | enthalten |
| Löschung oder Rückgabe der Daten | enthalten |
| Kontroll- und Auditrechte | enthalten |
Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO
Stand Oktober 2026. Rollen und Unterauftragsverarbeiter sind festgelegt.
Als PDF herunterladen| Hosting und Datensicherung | Hetzner, Deutschland |
| Videoauslieferung | Bunny Stream, Slowenien |
| Systemmailversand | Brevo, Deutschland |
| Technische Betreuung | P&H Digital Automation, Österreich |
Die Daten liegen in der EU. Wie die Kursvideos ausgeliefert werden, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 19.
Wir klären das
vor der Buchung.
Sagen Sie uns, was Ihre Datenschutzabteilung braucht – wir stellen es bereit.