Brandschutz für
Druckereien.
Lösemittel, ölgetränkte Putztücher und große Papierbrandlasten: Dieser Kurs behandelt die Brandrisiken, die im Druck- und Weiterverarbeitungsbetrieb tatsächlich auftreten.
10 Episoden. Zwei Zwischentests. Ein Abschlusstest.
Jede Episode dauert rund vier Minuten. Nach Episode 3 und nach Episode 6 folgt je ein kurzer Zwischentest, nach der letzten Episode der Abschlusstest. Jeder Kurs verbindet die Grundlagen des Brandschutzes mit den Gefahren Ihrer Branche.
- Zertifikat mit QR-Verifikation
- In 8 Sprachen verfügbar
- 12 Monate gültig, danach Erinnerung
- Unterbrechen & fortsetzen jederzeit
- Auch am Smartphone
Druck, Weiterverarbeitung, Lager, Technik und Verwaltung in Druckereien, Buchbindereien, Verpackungsdruck und Werbetechnik.
So sieht eine Episode aus.
Episode 0 – Willkommen bei Pölzl Fire Campus
Alfred Pölzl erklärt, warum betrieblicher Brandschutz keine Formalität ist, und übergibt an den Kursbegleiter, der durch alle weiteren Episoden führt. Diese Einführung steht am Anfang jedes Kurses.
Das Video ist KI-generiert: ein Avatar von Alfred Pölzl. Warum wir das so machen
Was in Druckereien
tatsächlich brennt.
In Druckereien kommen drei Dinge zusammen, die schon einzeln gefährlich sind: Lösemittel und Farben mit entzündlichen Dämpfen, ölgetränkte Putztücher, die sich von selbst entzünden können, und große Mengen Papier, auf denen sich ein Feuer schnell ausbreitet.
Hinzu kommen statische Aufladung an Maschinen und Staub aus der Weiterverarbeitung. Der Kurs zeigt, wie Lösemittel gelagert und abgesaugt werden, warum gebrauchte Putztücher in einen dicht schließenden, nicht brennbaren Behälter gehören und wie ein Papierbrand früh erkannt wird.
Lösemittel und Farben
Nur die Tagesmenge am Arbeitsplatz, der Rest im geeigneten Lager. Absaugung eingeschaltet, Zündquellen fern.
Selbstentzündung
Ölgetränkte Putztücher erwärmen sich beim Trocknen selbst und können sich ohne Funken entzünden – deshalb gehören sie in einen dicht schließenden Metallbehälter.
Papierbrandlasten
Papierlager und Makulatur geordnet halten, Abstände zu Leuchten und Heizungen einhalten, Brandabschnitte nicht zustellen.
Nach der Schicht wandert ein Bündel gebrauchter Putztücher in den offenen Abfallkorb neben der Maschine. Über Nacht erwärmt sich das Öl, gegen Morgen brennt der Korb. Im geschlossenen Metallbehälter wäre das nicht passiert.
| Rechtsgrundlage | § 14 ASchG (Unterweisung) in Verbindung mit § 25 ASchG (Brandschutz) |
| Branchenspezifische Vorschriften | Arbeitsstättenverordnung, VEXAT (explosionsfähige Atmosphären), OIB-Richtlinie 2.1, TRVB 124 |
| Behörden und Auflagen | Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung, Bauordnung und Feuerpolizeirecht des Bundeslandes |
Lösemittel warten nicht
auf den Funken.
Die Unterweisung für Selbstentzündung, Papierlager und Druckbetrieb.